Reisedokumente
Unabhängig von Zweck und Dauer des Aufenthalts sind die Staatsangehörigen der Staaten der Europäischen Union vom Visumzwang befreit. Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis reicht für die Einreise als Besucher, Tourist aus. Für Kinder muss ein Kinderausweis mitgeführt werden.
Um in Frankreich eine Arbeit aufzunehmen, ist eine vorherige Besorgung einer Arbeitserlaubnis bei der Einreise nicht nötig. Die vorläufige Aufenthaltdauer beträgt 3 Monate. Wollen Staatsangehörige eines EU-Landes länger als 3 Monate bleiben, muss bei der für den Wohnsitz zuständigen örtlichen Polizeidienststelle ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Ebenso wird der Nachweis über Abschluss einer Krankenversicherung verlangt.
(Quelle: Auswärtiges Amt - Deutschland)
Versicherungen
In Frankreich wurde auch die Europäische Krankenversichertenkarte eingeführt. Die "European Health Insurance Card (EHIC)" ersetzt den Auslandskrankenschein (E 111). Ein gesetzlich Krankenversicherter muss nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck beantragen. Die Vorlage dieser Karte garantiert die Übernahme bzw. die Erstattung der entstandenen Kosten vor Ort. Andere Staatsbürger sollten eine Auslandskrankenversicherung abschliessen. Arztbesuche müssen in der Regel in bar oder per Kreditkarten bezahlt werden.
(Quelle: AOK Deutschland)
Impfungen
Im internationalen Reiseverkehr gibt es für Frankreich keine Impfvorschriften. Für Kinder sollte ein Impfschutz gemäß Impfkalender vorliegen. Eine Überprüfung und eventuelle Auffrischung der Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio ist auch für Erwachsene sinnvoll.
Ärztliche Behandlung &
Medikamente im Notfall
Alle grösseren Ortschaften und Städte verfügen über einen ärztlichen Notdienst. Auskunft hierüber erhält man in den örtlichen Telefonbüchern. In dringende Notfällen verständigt man über die Telefonnummer 17 oder 112 den Notarzt. Medikamente erhält man in den Apotheken, die auch nachts und an Sonn- und Feiertagen über den Nacht- und Sonntagsdienst geöffnet haben. Apotheken sind in Frankreich im allgemeinen Montags bis Samstags, von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten in Frankreich sind sehr unterschiedlich, es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen von Mo-Sa.
Stromversorgung
Elektrizität: 220 V Wechselstrom. Gerätestecker/Steckdosen entsprechen in der Regel der Euro-Norm.
Haustiere
Sie brauchen einen EU-Heimtierausweis ("Tierpass"), wenn Sie mit Hund oder Katze oder einem anderen Haustier nach Frankreich reisen möchten. Einen solchen Tierpass bekommt man beim Tierarzt, der auch die dafür obligatorische Tollwutimpfung vornehmen kann, soweit noch nicht vorhanden. Dieser Ausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Dies kann durch eine Tätowierung oder einem Mikrochip erfolgen, wobei die Kennzeichnungsnummer im Pass eingetragen werden muss. Neben diesem Dokument muss ein tierärztlicher Nachweis (nicht älter als 30 Tage) über einen gültigen Impfschutz mitgeführt werden.
Zollbestimmungen
Für die Ein- und Ausfuhr von Tabakwaren und Spirituosen gelten die in der EU üblichen Bestimmungen.
Dokumente für Autos, Motorräder und Anhänger:
Führerschein, Zulassungsschein und eine internationale Versicherung (grüne Versicherungskarte) für Fahrzeuge und Anhänger.